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Das Lieferkettengesetz setzt neue Standards – was steckt dahinter?

Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) schafft einheitliche und rechtliche Spielregeln für deutsche Unternehmen und der Druck auf Unternehmen wächst.

Der Kern des Gesetzes ist die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für umfassende Maßnahmen zum Schutz der Umweltstandards und Menschenrechte entlang der globalen Wertschöpfungs- und Lieferketten – und zwar vom Rohstoff bis zum finalen Verkaufsprodukt.

Das Lieferkettengesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Zunächst werden Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitenden in Deutschland dazu verpflichtet, die im Gesetz festgelegten Sorgfaltspflichten umzusetzen. Bei Verstößen droht Unternehmen der Ausschluss bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sowie Bußgelder in Höhe von bis zu zwei Prozent des globalen Umsatzes.

Neuausrichtung des Lieferantenmanagements

Das LkSG rückt die unternehmerische und soziale Verantwortung der Unternehmen in den Vordergrund. Die Transparenz entlang der Liefer- und Wertschöpfungsketten wird von Unternehmen bislang noch nicht ausreichend abgebildet. Die Lieferketten sind weit verzweigt und bislang besitzen die wenigsten Unternehmen eindeutige Informationen, wo ihre direkten Lieferanten einkaufen und ob diese alle Umwelt- und Sozialstandards einhalten. Für die Bereitstellung von Waren, Materialien und Dienstleistungen sowie die Herstellung und den Vertrieb ihrer Produkte, verlassen sich Unternehmen weltweit auf Lieferanten, externe Anbieter oder andere Drittparteien. Gerade bei Importen aus Drittweltländern wird es schwierig nachvollziehen zu können, ob die Menschenrechte entlang der gesamten Lieferkette eingehalten wurden.

Das Lieferkettengesetz zwingt Unternehmen zu einer Neuausrichtung ihres Lieferantenmanagements. Die Gewährleistung der umfangreichen Sorgfaltspflichten schließt die vollumfängliche Erfassung, Dokumentation und Anpassung sowie Bewertung der Maßnahmen und Prozesse im gesamten Wertschöpfungsnetzwerk mit ein. Wie weit und tief die Sorgfaltspflicht gehen muss, ist dabei individuell zu betrachten. Für die Umsetzung der Sorgfaltspflichten empfiehlt sich die Erstellung einer Risikoanalyse, die verbindliche Anforderungen beinhaltet und auf die jeweilige Lieferkette angepasst wird. Zur Prävention und Reaktion auf Verstöße gegen Menschenrecht und Umwelt, sollte die individuelle Betroffenheit identifiziert werden, um daraufhin entsprechende lösungsorientierte Prozesse entwickeln zu können, die wiederum auf Wirksamkeit kontrolliert werden müssen.

Welche Auswirkungen hat das Lieferkettengesetz auf die Geschäftsprozesse?

Das Lieferkettengesetz legt nicht fest, wie Unternehmen die geforderten Sorgfaltspflichten angehen sollen. Klar ist nur, dass die rechtskonforme Umsetzung ein enormer strategischer, individueller und vor allem sehr individueller Prozess sein wird. Besonders für global operierende Unternehmen nehmen die Herausforderungen aufgrund von weltweit verzahnten ökonomischen Aktivitäten und komplexen Produktionsbedingungen zu.

Es ist zwingend notwendig für Unternehmen, sich bereits frühzeitig mit dieser Herausforderung zu beschäftigen sowie mit der Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen zu beginnen. Die Entwicklung eines individuellen Lösungsansatzes wird ein komplexes und zeitintensives Projekt. Bei vielen Unternehmen stehen die Vorbereitungen jedoch noch hinten an – die Schwierigkeiten durch die Pandemie, Knappheit der Rohstoff oder auch Lieferengpässe, fordert aktuell die Aufmerksamkeit. Da das Lieferkettengesetz zunächst Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern betrifft, fehlt es hier häufig an entsprechende Kapazitäten. Aber auch kleinere Unternehmen können betroffen sein, wenn beispielsweise ein großer Kunde Anforderungen an Lieferanten stellt.

Quelle: MarktBlick

Der MarktBlick für Produktkommunikation und ISCM hat Industrie-und Handelsunternehmen rund um das Lieferkettengesetz befragt. Dabei geben insgesamt 72% der Befragten an, wenig bis gar keine Kenntnisse über das neue Lieferkettengesetz zu haben.

Quelle: MarktBlick

Gleichzeitig gaben jedoch mit 57% mehr als die Hälfte der befragten Unternehmen an, dass das Gesetz relevant bis sehr relevant für das eigene Unternehmen ist. Somit zeigt sich ein sehr großer Nachholbedarf, Informationen und Kenntnisse zu gewinnen.

Mehr dazu, wie sich die Unternehmen auf das neue Lieferkettengesetz vorbereiten und ob PIM-/MDM-Systeme bei der Abdeckung der Anforderungen des Gesetzes eine Rolle spielen, erfahren Sie hier.

Zukunftssichere Aufstellung

Zur rechtskonformen Umsetzung müssen verschiedene Aspekte eingehalten werden. Unternehmen, die bereits Schritte in die digitale Transformation gegangen sind, haben hier einen entscheidenden Vorteil, denn durch die Unterstützung der richtigen Software kann eine risikoorientierte und strukturierte Geschäftspartnerprüfung geboten werden. Der Einsatz einer solchen Software, ermöglicht zudem eine kontinuierliche Risikoanalyse durch die automatisierte Abfrage risikospezifischer Informationen von Lieferanten. Ebenso können Präventionsmaßnahmen bei Lieferanten getroffen, aber auch Missstände aufgedeckt werden. So können die Lieferantenprozesse kontrolliert und entsprechende Nachweise angefordert werden. Umfassende Analysen ermöglichen zudem ein qualifiziertes Reporting. Durch die Automatisierung kann ein vollständiger Prozess von der Selbstauskunft über die Umsetzung von Maßnahmen bis hin zum Reporting abgedeckt werden.

Mit einer entsprechenden Software stellen sich somit Unternehmen optimal für die Abbildung ihrer vollständigen Lieferkette auf. Sie schaffen somit sowohl Transparenz als auch Nachvollziehbarkeit und die verlässliche und sichere Prüfung von Geschäftspartnern und Lieferanten.

Wie geht es weiter?

Ab dem 01. Januar 2024 gilt das Lieferkettengesetz auch für weitere Unternehmen. Zudem steht Deutschland nicht allein vor dieser Herausforderung, weitere Länder setzen sich zum Ziel, klimaneutral und nicht auf Kosten von Menschenrechtsverletzungen westliche Standards einzuhalten. Die EU plant ebenfalls ein Gesetz zu Sorgfaltspflichten entlang der Lieferketten und möchte hierbei die Regeln noch einmal verschärfen.

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